18 Oktober 2010 - 20:30

Der mutmaßliche Agent des israelischen Geheimdienstes Mossad, der nach seiner Festnahme in Polen an Deutschland ausgeliefert werden soll, wird in der Bundesrepublik nicht wegen Spionage angeklagt.

Ein Berufungsgericht in Warschau habe die Auslieferung des unter anderem unter dem Aliasnamen Uri B. auftretenden Mannes lediglich zur Strafverfolgung wegen eines Beurkundungsvergehens, nicht aber wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit bewilligt, bestätigte die Bundesanwaltschaft am Mittwoch in Karlsruhe. Damit sei die Bundesanwaltschaft an einer Anklage des Verdächtigen "unter dem Spionageaspekt gehindert".